Rechtsprechung
BFH, 25.09.2002 - IV B 139/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Analoge Anwendung des Einkommensteuergesetzes auf Lohnkostenzuschüsse des Arbeitsamts - Abzugsverbot - Ausschluss der Begünstigung einzelner Arbeitgeber - Personalkosten für einen älteren Arbeitnehmer
- Judicialis
AFG § 97; ; EStG § 3c; ; EStG § 3 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 Nr. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Lohnkostenzuschüsse des Arbeitsamtes an ArbG, keine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 EStG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.01.1986 - I R 22/85
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - DBA-Italien - Arbeitstage - Nur …
Auszug aus BFH, 25.09.2002 - IV B 139/00
Die von den Klägern gerügte Divergenz zu dem Urteil des BFH vom 29. Januar 1986 I R 22/85 (BFHE 146, 132, BStBl II 1986, 479) liegt nicht vor, weil das FG in der angefochtenen Entscheidung ja gerade --wie im genannten Divergenzurteil unter Abschn. II Nr. 4 hervorgehoben-- von einem "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" der Lohnkostenzuschüsse mit den Personalkosten für den älteren Arbeitnehmer, dessen Beschäftigung die Förderung veranlasst hatte, ausgegangen ist. - BFH, 29.03.2001 - VIII B 90/00
Wesentliche Beteiligung und Tarifermäßigung; auslaufendes Recht
Auszug aus BFH, 25.09.2002 - IV B 139/00
Insoweit hätte es Ausführungen dazu bedurft, dass die Fragen wenn nicht in der Rechtsprechung, so doch im Schrifttum umstritten sind und dass diese Fragen auch nach dem Auslaufen des § 97 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom 24. März 1997 (BGBl I 1997, 594) künftig ggf. auch für die Anwendung des § 218 Abs. 1 Nr. 3 des III. Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) noch von grundsätzlicher Bedeutung sein können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. März 2001 VIII B 90/00, BFH/NV 2001, 1279, m.w.N.).
- FG Hessen, 13.02.2013 - 4 K 1346/11
Keine Steuerfreiheit von an Arbeitgeber gezahlte Eingliederungszuschüsse nach § 3 …
Der Beschluss des BFH vom 25.09.2002 IV B 139/00 sei noch zur Rechtslage des § 2a EStG bis 2004 ergangen. - BFH, 13.02.2008 - IX R 63/06
Einkommensteuerliche Behandlung der Fördermittel, die ein von seinem Arbeitgeber …
Denn für eine Analogie fehlt es an einer planwidrigen Gesetzeslücke; vielmehr handelt es sich bei § 3 Nr. 2 EStG um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 41/01, BFH/NV 2003, 43, sowie BFH-Beschluss vom 25. September 2002 IV B 139/00, BFH/NV 2003, 158). - FG Brandenburg, 29.06.2006 - 5 K 1296/05
ABM-Kräfte als Arbeitnehmer i.S. des § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1993
Dahinstehen kann deshalb, inwieweit der gezahlte Lohn für die ABM-Kräfte gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1990 in der 1995 geltenden Fassung steuerfrei war (vgl. BFH-Beschluss vom 25. September 2002 IV B 139/00, BFH/NV 2003, 158). - LSG Sachsen-Anhalt, 17.05.2010 - L 3 R 408/09
Sozialversicherung - Beitragspflicht von pauschalen Fahrtkostenerstattungen an …
Lohnzuschüsse an Arbeitgeber unterfallen nicht dieser Regelung (vgl. zur insoweit klareren Regelung in § 3 Nr. 2 EStG: Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 25. September 2002, IV B 139/00 - juris). - FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2013 - 5 K 600/08
Berücksichtigungsfähigkeit des Beteiligungsverlustes - Steuerfreiheit der …
Im Übrigen ist höchstrichterlich geklärt, dass auch eine analoge Anwendung der ausschließlich Arbeitnehmer begünstigenden Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 EStG auf Lohnkostenzuschüsse des Arbeitsamts an den Arbeitgeber nicht in Betracht kommt (BFH-Urteil vom 25. September 2002 IV B 139/00, BFH/NV 2003).